Pöchlarn, AT
Junior im Group Accounting (m/w)
Standort: Pöchlarn | Vollzeit | sofortiger Eintritt
Bist du zahlenaffin, hast ein Auge fürs Detail und möchtest deine Karriere im Bereich Buchhaltung starten? Dann bist du bei uns genau richtig! Unterstütze unser Team und trage zur finanziellen Stabilität unseres Unternehmens bei.
Deine neuen Herausforderungen:
- Unterstützung bei der Buchhaltung und Bilanzierung der LASSELSBERGER Group GmbH
- Mithilfe bei der Erstellung von Monats-, Quartals- und Jahresabschlüssen
- Unterstützung bei der Kommunikation mit Wirtschaftsprüfern, Behörden und Statistik Austria
- Durchführung regelmäßiger Kontenabstimmungen, einschließlich der Buchung von Kreditkartenabrechnungen, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung sowie Intercompany-Fakturierung
Deine Kompetenzen:
- Eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
- Erste Berufserfahrung in der Buchhaltung von Vorteil
- IT-Kenntnisse: Erfahrung in BMD und SAP (FI) wünschenswert
- Teamfähigkeit, Genauigkeit, Engagement und Belastbarkeit
- Eigeninitiative und Einsatzbereitschaft verbunden mit einem hohen Maß an Organisationsfähigkeit
- Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse
Unser Angebot:
- Einen sicheren Arbeitsplatz in einem österreichischen Familienunternehmen mit spannenden Einblicken in ein internationales Umfeld
- Rasche Entscheidungen und flache Hierarchien
- Diverse Mitarbeiter-Benefits wie z.B. Firmenfahrrad, Tankrabatte, Gesundheitsbus, Vergünstigungen unserer Produkte sowie externer Dienstleistungen etc.
Die hervorragende Arbeit unserer Mitarbeitenden ist die Basis für unseren Erfolg. Um dies zu honorieren, bieten wir ein attraktives, marktkonformes Gesamtvergütungspaket. Das Mindestgehalt für diese Position liegt bei EUR 35.000,00 brutto pro Jahr (Vollzeitbasis von 40h). Eine entsprechende Überzahlung ist für uns selbstverständlich, daher vereinbaren wir dein tatsächliches Gehalt individuell in einem persönlichen Gespräch unter Berücksichtigung deiner spezifischen Qualifikation und Erfahrung.
Etwaige anlässlich der Bewerbung entstehende Aufwendungen – wie beispielsweise Fahrtkosten, Tages- oder Nächtigungsgelder – werden nicht ersetzt.
Ines Lumetsberger